By: nachDruck
Aktuelles
Comments: Keine Kommentare.
Eine wirksame, zur Straffreiheit führende Selbstanzeige setzt die vollständige Angabe aller vom Steuerschuldner in der Vergangenheit pflichtwidrig nicht erklärten Einkünfte voraus. Der kritische Prüfungszeitraum kann bei Steuerschulden wegen der langen Festsetzungsverjährung über 10 Jahre in die Vergangenheit zurückreichen. Fehler bei der Ermittlung der Steuerschulden oder der Formulierung der Selbstanzeige können die mit der Selbstanzeige bezweckte Straffreiheit komplett vereiteln.
Auch wenn eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich ist, weil das Finanzamt von einer Steuerhinterziehung bereits aus Informationen von dritter Seite Kenntnis erlangt hat (z.B. einer Kontrollmitteilung, einer durch richterlichen Durchsuchungsbeschluss angeordneten Hausdurchsuchung oder einer aufgekauften Steuer CD einer ausländischen Bank in der Schweiz oder einem anderen Land), stehen wir dem Steuerpflichtigen mit einer professionellen Beratung und Vertretung beim Finanzamt, der Staatsanwaltschaft und dem Straf- und Finanzgericht zur Verfügung. Bei Bedarf unterstützen wir Sie auch im diskreten Kontakt mit Ihrer Bank bei der Ermittlung der Steuergrundlagen. Sofern gewünscht, arbeiten wir auch gern vertrauensvoll mit Ihrem Steuerberater zusammen.
Wir sind ein erfahrenes Team von Rechtsanwälten, Fachanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, das sich gegenseitig ergänzt und über jahrelange Erfahrungen verfügt.
Dr. Motzer Scholz-Starke Tolkamp Consten
Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer
Handelsweg 5
46483 Wesel
Tel. 0281/33866-24
Fax 0281/33866-26